Bundesweit gilt seit 1. Mai 2021 ein geändertes Jugendschutzgesetz, das eine zeitgemäße Regelung im 21. Jahrhundert sicherstellen soll. Die vorher geltenden Vorgaben stammten noch aus der Zeit vor Facebook, Twitter, Instagram und WhatsApp.
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Interview in der Rathaus-Zeitung mit der Jugendschutzbeauftragten