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Staatsanwaltschaft Trier

Wir über uns

Die Staatsanwaltschaft Trier ist mit zwei Jugendstaatsanwältinnen und einer mit zwei Mitarbeiterinnen besetzten Geschäftsstelle im Haus des Jugendrechts vertreten.

Unsere Aufgaben

Wir bearbeiten im Haus des Jugendrechts alle Strafverfahren gegen Jugendliche (zur Tatzeit 14-17 Jahre alte) und Heranwachsende (zur Tatzeit 18-20 Jahre alte) Beschuldigte mit Wohnsitz in der Stadt Trier inkl. aller Stadtteile, Teilen der Verbandsgemeinde Trier-Land (Franzenheim, Langsur, Hockweiler, Ralingen, Igel und Trierweiler), Teilen der Verbandsgemeinde Ruwer (Gusterath, Ollmuth, Gutweiler, Pluwig, Korlingen und Sommerau) und der Stadt Konz inkl. aller Stadtteile.
Vom Zeitpunkt der Aufnahme der Strafanzeige an sind wir in allen Stadien des Verfahrens bis zum Abschluss der Vollstreckung der jugendgerichtlichen Urteile oder der endgültigen Einstellung des Verfahrens an allen maßgeblichen Entscheidungen beteiligt.

Kontakt

Staatsanwaltschaft Trier
im Haus des Jugendrechts
Telefon: 0651-99204-624
Fax: 0651-99204-777
Email: statr@genstako.jm.rlp.de

Internetpräsenz der Staatsanwaltschaft Trier